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Sowohl bei Neubau als  auch bei Bestandsgebäuden sind vielfältige gesetzliche Vorgaben zu beachten. Diese sind im GEG genau festgelegt

und betreffen sowohl die Anlagentechnik als auch die Außenbauteile der Gebäude. Bei Neubauten  sind der Transmissionswärmeverlust und der

Primärenergiebedarf nach einem Referenzhausverfahren zu berechnen und einzuhalten. Zusätzlich sind die Bestimmungen des Erneuerbare Energieen Wärmegesetzes anzuwenden. Danach ist in Abhängigkeit der Wärmeerzeugung ein bestimmter Anteil an regenerativer Energie nachzuweisen.

Bei Bestandsgebäuden gibt es Vorgaben zum Heizungstausch/Kesseltausch, zur Dämmung der Heizungsrohre und der obersten Geschossdecke.

Bei Erneuerung/Austausch von Außenflächen (Fenster, Wände,Dachflächen) müssen- unabhängig von der Förderfähigkeit- Mindestwerte eingehalten nach GEG werden. 

Gerne prüfe ich für Sie die Einhaltung dieser gesetzlichen Mindestvorgaben und erbringe den Nachweis durch Berechnungen.

Mindestvorgaben des GEG für Bestandsgebäude.